Modifikationen an Soft- und Hardware
Modifiaktionen oder der Austausch von Komponenten von Hard- und Software (inklusive Firmware), die nicht dem Zweck der Wartung oder Repraratur dienen, sind nicht gestattet. Die Hardware wird exklusiv für die Verwendung mit dem XRNAUT Simulator ausgeliefert. Solange die Dienstleistung des Anbieters zu Verfügung steht bedarf eine Verwendung der Hardware für andere Zwecke der schriftlichen Genehmigung des Anbieters.
Zu untersagen Modifikationen zählen ebenfalls:
- Herstellernamen, Marken, Logos, Seriennummern oder sonstige Herkunftshinweise physisch oder digital zu entfernen oder unkenntlich zu machen.
- Software‑Labels in der Benutzeroberfläche, in Metadaten, in Logdaten oder in begleitenden digitalen Dateien so zu ändern, dass Dritte über Herkunft, Integrität, Sicherheitsstatus oder Verantwortlichkeit des Produkts oder der Software getäuscht werden können.
- zwingende Lizenzhinweise, Urheber‑ oder CE‑Kennzeichnungen, Gefahrstoffangaben, Chargen‑, Rückverfolgbarkeits‑ oder Sicherheitskennzeichen zu entfernen oder unkenntlich zu machen.
Neben folgende Modifikationen sind nach schriftlicher Genehmigung zulässig:
- Anbringung zusätzliche Marken des Kundensan physischen Produkten. Die Änderungen sind so zu dokumentieren, dass Art, Zeitpunkt und Umfang der Änderung nachvollziehbar sind; diese Dokumentation ist dem zur Genehmigung Anbieter vorzulegen.
Bei jeder Form der der Änderung trägt der Kudnde die Verantwortung dafür, dass Änderungen keine gesetzlichen Kennzeichnungs-, Sicherheits‑ oder Importvorschriften verletzen. Der Kunden stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem unzulässigen Entfernen, Verändern oder Verschleiern von Kennzeichnungen oder Labels resultieren, einschließlich Kosten für Rückrufmaßnahmen, Bußgelder, Schadenersatz und Verteidigungskosten. Er haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die durch Verstöße gegen diese Klausel entstehen. Der Anbieter hat das Recht, die Einhaltung dieser Bedingungen zu prüfen. Bei Verdachtsfällen, obliegt es dem Kunden darzulegen, dass Modifikationen regelgerecht durchgeführt wurden.
Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Anbieter Nutzungslizenzen entziehen und Zugangskonten sperren.
Diese Bestimmungen gelten für die Dauer der Vertragsbeziehung und in einem Zeitraum von 6 Jahren nach Beendigung der Vertragsbeziehung.